Immobilie verkaufen – Welche Unterlagen werden benötigt?

Die wichtigsten Unterlagen beim Immobilienkauf

Die wichtigsten Unterlagen beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie sind zahlreiche Dokumente anzufordern, was sehr zeitaufwendig sein kann. Wenn Ihnen der Zeitaufwand zu groß ist, können wir Ihnen helfen. Unsere Mitarbeiter wissen genau, welche Unterlagen erforderlich sind.
Mit Ihrer Makler Vollmacht können wir den Verkauf in die Wege leiten, so dass sie sich um nichts zu kümmern brauchen. Wir beantragen alle relevanten Dokumente für Sie und stellen die Unterlagen zusammen - Vom Exposé bis zum Energieausweis.

Durch ein ansprechendes Exposé machen wir potenzielle Käufer auf Ihre Immobilie aufmerksam. Das Verkaufsexposé enthält die wichtigsten Informationen zu Ihrem Objekt.

Die wichtigsten Unterlagen nach der Besichtigung

Das Exposé
Als Immobilienmakler wissen wir genau, worauf es bei der Vermarktung ankommt. Angefangen bei der Gestaltung Ihres Exposés bis hin zu den Objektfotos. Das Immobilien Fotoshooting können wir gerne für Sie übernehmen.

Der Grundriss
Gerade wenn Sie eine ältere Immobilie verkaufen wollen, lohnt es sich oft, den alten Grundriss neu zu erstellen. Darin werden die erneuerten Installationen und baulichen Veränderungen eingetragen.

Der Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist beim Amtsgericht im Grundbuchamt zu finden. Im Grundbuch stehen alle wichtigen Daten der Immobilie. Beim Verkauf sollte eine beglaubigte Kopie vorliegen.

Die Flurkarte
Die Flurkarte können wir für Sie beantragen. So sparen Sie sich die Zeit, beim Katasteramt anzufragen. Auf ihr sind die Grundstücksgrenzen verzeichnet.

Kopie der Bauakte für Ihre Immobilie
In der Bauakte finden Sie die Baugenehmigung, Baumaßnahmen und Flächenmaße. Gerne beantragen wir für Sie Einsicht in die Bauakte bei Ihrer Gemeinde.

Der Energieausweis
Spätestens beim Besichtigungstermin muss den Interessenten ein Energieausweis vorliegen. Sollten Sie keinen Energieausweis haben, so kümmern wir uns gerne um die Erstellung.

Weitere Unterlagen
Steht ihr Haus unter Denkmalschutz, muss der neue Eigentümer darüber Bescheid wissen. Ist ihr Haus vermietet, braucht er Einsicht in die Mietverträge.

Spezielle Unterlagen für bereits vermietete Immobilien

Wenn Interesse an vermieteten Wohnobjekten (als Kapitalanlage) besteht, müssen zusätzliche Unterlagen angefordert werden. Deshalb benötigen sie mehr Unterlagen, um die Rentabilität richtig einschätzen zu können.

Durch das Vorlegen des Mietvertrags kann der Käufer seine Einnahmen einsehen. Aus dem aktuellen Wirtschaftsplan ergeht zudem auch die Höhe der Investitionsrücklagen. Das ist für den neuen Eigentümer wichtig zu wissen. Es kann die Instandhaltung oder eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten betreffen.

Die Nebenkostenabrechnungen

Die Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre sind beizufügen. Wird die Immobilie von einer Wohnungsbaugesellschaft verwaltet, muss auch der Verwaltervertrag vorgelegt werden. Besteht das Kaufobjekt aus mehreren Wohneinheiten, ist auch die Vorlage des Feuerversicherungsnachweises erforderlich.

Die Teilungserklärung

Eine wichtige Unterlage ist die sog. Teilungserklärung. Sie regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Eigentümergemeinschaft einer Wohnung. Der Käufer einer Eigentumswohnung ist verpflichtet, die Teilungserklärung zu lesen und zu akzeptieren.

Dies hat vor der Vertragsunterzeichnung zu geschehen und ist durch Unterschrift zu bestätigen. Der Grund ist, dass das Dokument einen neuen Eigentümer benachteiligen kann. Durch die Kenntnisnahme ist es für den neuen Eigentümer eine wichtige Informationsquelle vor dem Kauf.

In der Teilungserklärung sind auch die sogenannten Sondernutzungsrechte festgehalten. Diese Rechte müssen in einem Kaufvertrag festgehalten werden, damit sie rechtlich gültig sind. Für einen Kaufinteressenten können auch Protokolle von Eigentümerversammlungen sehr interessant sein. Aus diesem Grund sollte die Teilungserklärung dem Käufer sehr früh zur Verfügung stehen.

Dokumente und Unterlagen für den Notar

Ein Wohnungs- oder Hausverkauf ist nur mit Abschluss eines notariellen Vertrags rechtskräftig. Deshalb sind diese Dokumente und Unterlagen vollständig vorzulegen:

- Gültiger Personalausweis
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Erbbaurechtsvertrag
- Teilungserklärung (beim Verkauf einer Eigentumswohnung)
- zusätzliche andere Unterlagen (z.B. Erbschein)

Sie sehen, beim Immobilien verkaufen ist viel zu beachten und zu tun. Mit Ihrer Auftragserteilung und Vollmacht übernehmen wir für Sie gerne jeden einzelnen Schritt. Am Ende steht ein rechtssicherer und erfolgreicher Verkauf.