Wann benötige ich einen Energieausweis?

Wann benötige ich einen Energieausweis

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Als Immobilienverkäufer sind Sie dazu verpflichtet, einem potenziellen Käufer einen Energieausweis vorzulegen. Die genauen Regelungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Auch enthält der Energieausweis Daten, die bereits in der Verkaufsanzeige anzugeben sind. Der Energieausweis ist bei neuen Immobilien Pflicht. Möglicherweise liegt bei älteren Bestandsgebäuden jedoch gar kein Energieausweis vor. In solch einem Fall muss man, vor einem Verkauf, den Energieausweis neu erstellen lassen. Andererseits wäre ein Verkauf der Immobilie ohne Energieausweis überhaupt nicht möglich. Als Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung des Energieausweises.

Jetzt anfragen

Details zum Energieausweis

Es ist nicht einfach, eine Immobilie in Bezug auf die Energieeffizienz zu bewerten. Denn an dieser Stelle gibt es verschiedene Faktoren, die hier eine Rolle spielen. Zudem handelt es sich bei Immobilien um langfristige Sachwertanlagen. Auch unterliegt die Gesetzeslage ständigen Veränderungen, die häufig auch die Methoden der Bewertung betreffen. Auf diese Weise kann eine Bewertung zusätzlich erschwert werden. Mithin haben die im Energieausweis enthaltenen Kennziffern eine wichtige Rolle im Immobilienverkauf.

Bedarfsausweis vs. Verbraucherausweis

Bei den Energieausweisen unterscheidet man zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Diese werden auf verschiedenen Wegen erstellt, weshalb sich die Bewertungen hier unterscheiden können. Aussagekräftiger ist an dieser Stelle der Bedarfsausweis. Sie wollen mehr erfahren? Gerne beraten wir Sie bezüglich des korrekten Energieausweises.

Welche Aufgabe hat ein Energieausweis?

Die Kennzahlen im Energieausweis ermöglichen es, verschiedene Gebäude innerhalb Deutschlands miteinander zu vergleichen. Über die möglichen und zukünftigen Energiekosten gehen aber aus einem Energieausweis kaum oder gar nicht hervor.

Für Sie als Immobilienverkäufer ist es wichtig zu wissen, dass ein Energieausweis nicht unbegrenzte Gültigkeit hat. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Dies kann dann relevant sein, wenn Sie eine Immobilie besitzen, deren Energieausweis vor dem Jahr 2014 ausgestellt wurde. Hier erfuhren wichtige Kennziffern nämlich noch eine andere Bewertung, als nach 2014. Aus diesem Grund können sich hier Änderungen ergeben, bei der Erstellung eines neuen Energieausweises. Wir als Immobilienmakler können Sie zum Thema Energieausweis umfassend beraten.

Energieausweis beim Immobilienverkauf

Als Immobilienverkäufer ist für Sie der Energieausweis eine wichtige Unterlage. Nicht nur als privater Verkäufer einer Immobilie, sondern auch als Immobilienmakler ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Die Angaben im Energieausweis müssen korrekt und vollständig sein. Wird der Energieausweis nicht zugänglich gemacht, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Für diese können Bußgelder bis zu 15.000€ aufgerufen werden. Werden hier falsche Angaben gemacht, so haftet nicht nur der Verkäufer, sondern ebenso der Immobilienmakler.

Zwar tritt dieser Fall eher selten ein, dennoch zeigt dieser Umstand durchaus die Wichtigkeit des Energieausweises als Dokument im Immobilienverkauf. Als Immobilienmakler kennen wir alle Fallstricke und beraten Sie gerne bei der korrekten Erstellung des Energieausweises.

Kontaktieren Sie uns

Welche Angaben sind Pflicht im Energieausweis?

- den Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs - Benennung, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis handelt - bei Wohngebäuden das Baujahr - Energieträger der Heizung - Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden (bei Ausstellungsdatum nach dem 01.05. 2014) Zudem sind seit dem 01.05.2021 noch weitere Regeln zu beachten. Zum Beispiel müssen auch die CO²-Emissionen und deren Höhe im Energieausweis verzeichnet werden. Auch die Pflichten zur Angabenprüfung für den Energieausweis Ersteller sind noch einmal strenger geworden. Wenn Sie uns als Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihres Objekts beauftragt haben, dann stehen wir Ihnen gerne in allen Fragen partnerschaftlich zur Seite.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz gewissenhafter Recherche und großer Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns auf Sie und sind dankbar für Ihre Anregungen, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.